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AGB

AGB's



Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Angebote und Leistungen der Firma KFZtransfer24 erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete schriftliche Angebote hält sich KFZtransfer24 30 Kalendertage gebunden.Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von KFZtransfer24 . Lehnt diese nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Ausführung ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen KFZtransfer24 und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

Mit der Auftragserteilung müssen KFZtransfer24 alle Daten und Unterlagen, die zur Auftragsdurchführung benötigen werden, vorliegen.

§ 3 Vertragsgegenstand
KFZtransfer24 verpflichtet sich, für den Auftraggeber je nach Auftragserteilung Kraftfahrzeuge zu befördern. Transporte nur auf eigener Achse oder nach Absprache auf einem Trailer zB. Oldtimer.
§ 4 Rechtsstellung der Auftragnehmerin
KFZtransfer24 gewährleistet, dass sie für die Durchführung der ihr erteilten Aufträge jederzeit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere sie oder der von ihr eingesetzte Subunternehmer über die für den Transport erforderliche Erlaubnis und Berechtigung nach §§ 3, 6 GüKG (Erlaubnis, Eurolizenz, Drittlandsgenehmigung, CEMT-Genehmigung) verfügt und die vorgeschriebenen Unterlagen während der Fahrt mitführt ,und auf Verlangen dem Auftraggeber vorlegt.

KFZtransfer24 ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag persönlich auszuführen.

KFZtransfer24 hat das Recht, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Lehnt sie einen Einzelauftrag ab, hat sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Ausführung des Auftrags / Rücktritt
Der Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Übergabe des - je nach Auftragsinhalt - Kraftfahrzeugs zu sorgen. Der genaue Übergabezeitpunkt wird zwischen KFZtransfer24 und dem Auftraggeber zuvor schriftlich vereinbart. Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Kraftfahrzeug verkehrssicher im Sinne der StVZO sein. Das Kraftfahrzeug muss der Auftragnehmerin in fahrbereitem Zustand übergeben werden.

Bei vom Auftraggeber verschuldeten zeitlichen Verzögerungen bei der Kraftfahrzeugübergabe von mehr als 60 Minuten, ist KFZtransfer24 berechtigt, vom Auftraggeber ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe eine pauschale Entschädigung von 25,00 € pro angefangener halber Stunde zu beanspruchen.
Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort bereitgestellt oder ist es wegen eines technischen Defektes oder sonstige Mängel nicht zu überführen, ist KFZtransfer24 berechtigt, den für den Transport vereinbarten Preis abzüglich von ihr ersparter Aufwendungen zu beanspruchen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 25% des vereinbarten Überführungspreises vereinbart. Es bleibt KFZtransfer24 vorbehalten, den Beweis zu führen, dass im Einzelfall geringere Aufwendungen entstanden wären. Umgekehrt bleibt dem Auftraggeber der Beweis vorbehalten, dass die KFZtransfer24 entstandenen Aufwendungen höher gewesen wären.

Kann der Transportauftrag von KFZtransfer24 nicht ausgeführt werden, weil der Auftraggeber das Transportgut nicht bereitgestellt hat oder aber bei Eigenachsüberführungen sich das Kraftfahrzeug in nicht verkehrssicherem Zustand befindet, ist KFZtransfer24 weiter berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Kann ein Transport nicht durchgeführt werden, weil dies gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn KFZtransfer24 eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von KFZtransfer24 zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Ausführung besteht.

KFZtransfer24 sorgt in eigener Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages. Sie hat insbesondere das Überführungsfahrzeug rechtzeitig zu stellen. Bei Ausfall des eingesetzten Fahrzeugs hat KFZtransfer24 unverzüglich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Weiterhin hat KFZtransfer24 die vertraglich vereinbarten Be- und Entladetermine zu beachten und den Auftraggeber unverzüglich über Beförderungs- und Ablieferungshindernisse zu unterrichten.

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Zug um Zug gegen Ablieferung des Gutes ist KFZtransfer24 berechtigt, vom Empfänger eine mit Unterschrift und Stempel versehene Empfangsquittung zu beanspruchen. Ist ein Stempel nicht vorhanden, ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Namen in Druckschrift unter die Unterschrift zu setzen.

§ 6 Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Sonderpreise sind auftragsbezogen und müssen schriftlich bestätigt sein.Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter bzw. tatsächlicher Auftragsausführung mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Auftragsausführung gültigen Preise von KFZtransfer24 ; übersteigen im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass KFZtransfer24 dem Auftraggeber die Durchführung der Transportleistung zum ursprünglich vereinbarten Preis anbietet

§ 7 Entgelt/Abrechnung
KFZtransfer24 erhält für ihre erbrachten Beförderungsleistungen einschließlich Be- und Entladen die vertraglich vereinbarte Vergütung.Soweit KFZtransfer24 weitere Dienstleistungen über den Transport sowie das Be- und Entladen hinaus erbringt, erhält sie eine zuvor vertraglich zusätzliche vereinbarte Vergütung.

Der Auftraggeber erstattet KFZtransfer24 die bei Inlandstransporten (Autobahnbenutzung) anfallenden Straßenbenutzungsgebühren, die gesondert abzurechnen sind.

Alle Entgelte erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Rechnungen von KFZtransfer24 sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Maßgebend ist das Datum der Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Bei Zahlungsverzug werden 11% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr 15,00 € pro Mahnung berechnet.

Für Neukunden gilt: Die ersten 3 Aufträge werden nur gegen Barzahlung bei Abholung des Fahrzeuges ausgeführt.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich KFZtransfer24 ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

KFZtransfer24 muss mit Auftragserteilung der Schuldner des Frachtentgelts mitgeteilt werden. Sind Auftraggeber und Schuldner nicht personenidentisch, haftet der Auftraggeber - auch bezüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten - selbstschuldnerisch.

KFZtransfer24 ist trotz eventueller anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist KFZtransfer24 berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 8 Haftung
Die Haftung von KFZtransfer24 beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit der Übergabe am Bestimmungsort. Auch im Falle der Anlieferung nach Feierabend, an Wochenenden oder nachts geht die Gefahr mit der Fahrzeugabstellung auf den Auftraggeber über. KFZtransfer24 haftet im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen nur für transporttypische Schäden. KFZtransfer24 haftet nicht für bereits bei Übergabe vorhandene Schäden, welche – entdeckt oder unentdeckt – infolge eines vorhandenen technischen Defekts an dem Kraftfahrzeug entstanden sind.

Bei Eigenachsüberführungen von Kraftfahrzeugen, ist KFZtransfer24 berechtigt, namens und im Auftrage des Auftraggebers einen Pannen- oder Abschleppdienst oder eine Werkstatt ihrer Wahl auf Kosten des Auftraggebers zu beauftragen, wenn das Kraftfahrzeug während der Überführung aufgrund eines technischen Defekts, den KFZtransfer24 nicht zu vertreten hat, ausfällt und nicht mehr fahrbereit ist.

Die Haftung von KFZtransfer24 im nationalen Straßengüterverkehr ist auf 40 Sonder-ziehungsrechte (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten insbesondere auch bei Vorliegen eines durchgängigen Frachtvertrages mit Frachtführern und selbst eintretenden Spediteuren für denjenigen Schaden, der während einer transportbedingten Zwischenlagerung entsteht.

Ansprüche sind bis spätestens 12:00 Uhr des auf den Transport folgenden Werktage des geltend zu machen. Danach erlischt jegliche Haftung.

Keine Haftung wird übernommen im Falle des Vorhandenseins von alten und verdeckten Schäden des Transportgutes sowie Folgeschäden, die infolge eines technischen Defekts des Transportgutes, gleich welcher Art, entstehen.
Ist ein Fahrzeug wegen einer Panne nicht mehr fahrbereit, hat der Auftraggeber nach Bekanntwerden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, ist KFZtransfer24 berechtigt, im Namen sowie mit Vollmacht des Auftraggebers auf dessen Rechnung ein Abschleppunternehmen oder/und eine Reparaturwerkstatt zu beauftragen.

KFZtransfer24 übernimmt keine Haftung für Lieferverzug in Folge einer Panne, eines sonstigen technischen Defekts des oder im Falle höherer Gewalt.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des HGB.

§ 9 Anzuwendendes Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt, für alle Beteiligten das Amtsgericht Essen oder das zuständige Landgericht.

§ 11 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftform.Nebenabreden sind nicht getroffen.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte ein einzelner Vertragsbestandteil unwirksam sein, besteht Einigkeit, dass der Vertrag im Übrigen bestehen bleiben soll. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für diesen Fall bezüglich des unwirksamen Anteils eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.



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