Am Zielort wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an den Eigentümer oder einer vom Eigentümer benannten Person übergeben. Alle Fahrer sind angewiesen sich die Personalausweise der Personen zeigen zu lassen, denen das Fahrzeug übergeben wird.
Wurde "Bezahlung bei Übergabe" vereinbart, sind alle Fahrer angewiesen, das Fahrzeug erst nach Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrages zu übergeben. Der Empfang des Geldes wird ordnungsgemäß schriftlich bestätigt.
Auf dem Übergabeprotokoll werden alle Daten vervollständigt, um eine ordungsgemäße Übergabe nachweisen zu können.
Wurde der Auftrag zur vollsten Zufriedenheit des Kunden ausgeführt, empfehlen Sie uns weiter.